AGB
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Appartementwohnung Deli106 zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtungen durch den Vermieter.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung oder Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluß, Vertragspartner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Vermieter zustande und wird nur durch Eingang einer Buchungsbestätigung des Vermieters gegenüber dem Kunden in Textform verbindlich (per einfacher E-Mail, per Fax).
2. Nach Eingang hat der Kunde diese innerhalb 24 Stunden zu prüfen, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
3. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde (Gast) und ggf. ein Dritter, wenn dieser für den Kunden bestellt. Der Dritte haftet der Vermieterin gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
4. Alle Ansprüche gegen den Vermieter – mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren in sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte und Leistungen und Auslagen des Vermieterss an Dritte.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Personen der gebuchten Zimmer bzw. der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
5. Der Kunde zahlt eine Anzahlung in Höhe von 25 % bei Buchungsbestätigung und spätestens bei Anreise den vollen Rechnungsbetrag (in bar oder per Überwe4isung). Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz/Überleitungsgesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, des Vermieters der eines höheren Schadens vorbehalten. Bei erforderlichen Mahnungen erhebt der Vermieter Mahngebühren in Höhe von 2,50 € für Mehraufwand und Porto.
6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei Bezahlungen per Rechnungslegungen und Buchungen aus dem Ausland. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung dem Vermieter aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine vom ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Storniert der Kunde verbindlich gebuchte Zimmer ist er verpflichtet 50%, wenn 14 Tage und mehr zwischen Stornierungszeitpunkt und Anreisedatum liegen und 90%, bei weniger als 15 Tagen, des vertraglich vereinbarten Preises für gebuchte Übernachtungen als Schadensersatz zu zahlen. Im Falle einer Nichtanreise bzw. Stornierung am Anreisetag oder nach Mietbeginn werden 100% des Mietpreises fällig. Stornierungsgebühren werden nur für die reine Zimmerrate (nicht Zusatzleistungen) und nur erhoben, wenn die stornierten Zimmer nicht mehr anderweitig verkauft werden können. Es liegt in der Kulanz des Vermieters, die Forderung auf Schadensersatz zu reduzieren oder auszusetzen. Der Kunde hat die Möglichkeit, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die vereinbarte Pauschale ist.
4. Es wird die Prüfung des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung bei der Reservierung von Zimmern empfohlen.
V. Rücktritt durch den Vermieter
1. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.
2. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
3. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - (höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;) - (Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;) - (der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.) - (ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.)
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Anreisen sind prinzipiell zwischen 15.00- 20.00 Uhr möglich, frühere Anreisen sind nach Absprache möglich, insoweit das Zimmer vom Vormieter bereits geräumt wurde. Sollte der Kunde vor 15.00 Uhr anreisen, ist es auf Nachfrage auch möglich, sein Gepäck aufzubewahren, bis das Zimmer bereitgestellt werden kann. Für diesen Fall gilt die Haftungsregelung in VII. Ziffer 2 entsprechend. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Aufbewahrung des Gepäcks bis zur Bereitstellung der Zimmer auch abzulehnen. Anreisen nach 20.00 Uhr sind möglich, müssen aber beim Vermieter im Voraus angezeigt werden und können eine Absicherung mittels Vorauskasse nach sich ziehen. Kann der Kunde aufgrund verspäteter Anreise das Zimmer nicht mehr beziehen, ist er trotzdem zur Kostenübernahme verpflichtet, siehe Rücktritt des Kunden Punkt 3. 3. .
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Zimmerschlüssel dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Vermieterss/ des Kunden
1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung im vor- oder nebenvertraglichen (= nicht leistungstypischen) Bereich ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Vermieter Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Soweit dem Kunden ein KFZ-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch– gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5. Für liegengelassene oder verlorene Sachen haftet der Vermieter nicht, gefundene Sachen werden verwahrt, gegen Entgelt nachgesendet, eine Haftung des Vermieters erfolgt nicht.
6. Beschädigt der Kunde oder eine seiner Begleitpersonen das Eigentum des Appartements, haftet er, soweit keine Mitschuld des Vermieters vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann. Ebenso haftet der Kunde für den Verlust der Schlüssel. Das Rauchverbot in den Zimmern ist einzuhalten, Verstöße können Schadensersatzansprüche aufgrund Geruchsverunreinigung bis zum Dreifachen des Zimmerpreises nach sich ziehen.
7. Wir weisen bei Benutzung unseres W-LAN Zuganges darauf hin, dass die gesetzliche Vorratsdatenspeicherung eingehalten werden.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung des Vertrages notwendig ist.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters
4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Leipzig, 4.8.2024